Als Heilfürsorgeberechtigte musst Du im Hinblick auf Eure Krankenversorgung eine Menge Dinge berücksichtigen, damit Du am Ende Deines Heilfürsorgeanspruchs keine böse Überraschung erleben. Darauf solltest Du daher unbedingt achten.
Wie ist meine Versorgung während meiner aktiven Dienstzeit?
Als Polizeibeamte in Schleswig-Holstein erhältst Du Heilfürsorge bis zur Pensionierung, wenn Du auf 1 % Eurer Besoldung verzichtest. Heilfürsorge wird nur für Dich als Beamte/r selbst gewährt. Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder) erhalten Beihilfe entsprechend der geltenden Beihilfevorschrift Schleswig-Holstein.
Wie hoch ist der Anspruch auf Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung – grundsätzlich eine 100%ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. Aber Achtung: Trotz der bestehenden Ansprüche während des aktiven Dienstes verbleiben auch jetzt schon Eigenbeteiligungen bei Krankheitskosten.
Welche Lücken hat die Heilfürsorge?
Grundsätzlich erstattet die Heilfürsorge nur notwendige Maßnahmen in angemessenem Umfang. Vereinfacht bedeutet das, dass der Leistungsumfang sich stark an dem der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Damit entstehen automatisch Eigenbeteiligungen im ambulanten Bereich, z. B. bei höherwertigem Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen, bei Auslandsschutzimpfungen und Auslandsbehandlungen.
Aber, kein Problem: Unser Kooperationspartner SIGNAL IDUNA hat drei spezielle Ergänzungspakete für Heilfürsorgeberechtigte entwickelt. Ihr bestimmt damit die Höhe Eurer zukünftigen Eigenbeteiligungen selbst – dabei kannst Du aus drei unterschiedlichen Leistungsstufen auswählen.
Auch im stationären Bereich ist Deine Versorgung nicht optimal. Denn hier erhältst Du als Polizeibeamte/r in Schleswig-Holstein grundsätzlich nur die allgemeinen Regelleistungen über den Heilfürsorgeanspruch. Damit eine hochwertige Versorgung im Falle einer Krankenhausbehandlung sichergestellt ist, ist der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung empfehlenswert.
Wie sieht die Versorgung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit aus?
Im Falle der dauerhaften Pflegebedürftigkeit erbringt die Heilfürsorge die im Sozialgesetzbuch definierten Leistungen zur Hälfte. Polizeibeamte sind daher auch gesetzlich verpflichtet, eine aktive private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Damit sind aber auch nur Grundleistungen im Pflegefall versichert. Um im Ernstfall empfindliche Eigenbeteiligungen zu vermeiden, ist eine zusätzliche private Pflegeergänzung zu empfehlen. SIGNAL IDUNA hat mit dem Tarif care + sogar ein Angebot mit differenzierten Leistungen für ambulante und stationäre Pflege.
Welche Ansprüche habe ich nach Ende der Heilfürsorge?
Nach Ende der Heilfürsorge wird grundsätzlich Beihilfe gewährt. Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein erhalten grundsätzlich Beihilfe in Höhe von 70 % und müssen ab diesem Zeitpunkt den bestehenden Beihilfeanspruch durch eine private Krankheitskosten-Vollversicherung für Beihilfeberechtigte auf 100 % ergänzen. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist immer der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Gesundheitszustand von elementarer Bedeutung. Kümmert man sich also erst „auf den letzten Drücker“ - z.B. erst kurz vor der Pensionierung - um seine notwendige Krankenversicherung, kann das im ungünstigsten Fall bedeuten, dass sich der gewünschte Versicherungsschutz aufgrund ernsthafter Erkrankungen empfindlich verteuert. Im Einzelfall ist die Versicherung in einem hochwertigen Versicherungsschutz sogar unmöglich. In diesen Fällen wäre dann nur noch der Zugang zum Basistarif möglich, der jedoch nur Grundleistungen zur Verfügung stellt.
Kann ich mir schon heute das Recht auf die später nötige private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte sichern?
Selbstverständlich – und zwar durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung:
Am besten zu Beginn des Anspruchs auf Heilfürsorge, also zu Beginn der Ausbildung.
Welche Vorteile bringt der Abschluss einer Anwartschaft?
Der wesentliche Sinn einer Anwartschaftsversicherung bzw. einer Option ist die Sicherung des aktuellen Gesundheitszustandes, um zu einem definierten Zeitpunkt in der Zukunft den gewünschten Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Denn die Gesundheitsprüfung erfolgt zu Beginn der Anwartschaftsversicherung – also in jungen (gesunden) Jahren – und nicht erst zum Ende des Heilfürsorgeanspruchs. Der Vorteil der Anwartschaft: Während der Anwartschaft bzw. Option entstehende Verschlechterungen des Gesundheitszustandes sind bei späterer Aktivierung des Versicherungsschutzes ohne Einschränkungen mitversichert, und zwar auch ohne Beitragszuschlag.
Mit anderen Worten: Durch Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sicherst Du Dir Deinen „Frühbucher-Vorteil“ für die später notwendige Krankenversicherung. Denn Du nutzt für die Beantragung der erst in Zukunft benötigten Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte Euren aktuellen Gesundheitszustand. Cleverer geht es nicht.
Gibt es unterschiedliche Anwartschaften?
Die sinnvolle Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte wird als „kleine“ bzw. „große“ Anwartschaft angeboten. Sie unterscheiden sich nur im Aufbau der Alterungsrückstellungen. Die „kleine“ Anwartschaft baut keine Rückstellungen auf. So zahlst Du bei späterer Aktivierung den Beitrag zum dann erreichten Alter. Die „große“ Anwartschaft beginnt bereits während der Dauer der Anwartschaft mit dem Aufbau von Alterungsrückstellungen. Dies führt bei Aktivierung zu erheblichen Beitragsvorteilen gegenüber der „kleinen“ Anwartschaft: Du zahlst dann nämlich nur den Beitrag wie bei durchgehend aktivem Versicherungsschutz.
Gibt es besondere Vorteile für GdP-Mitglieder?
Während der Ausbildung bist Du als GdP-Mitglieder automatisch bei unserem Kooperationspartner beitragsfrei rahmenanwartschaftsversichert. Damit ist der dringend benötigte Krankenversicherungsschutz nach Ende der Heilfürsorge für ambulante Leistungen und stationäre Regelleistungen sichergestellt. Ein weiterer Vorteil ist die vereinfachte Erweiterung der Rahmenanwartschaft innerhalb von drei Monaten ab Dienstbeginn. Die Rahmenanwartschaft kann in einem vereinfachten Antragsverfahren ohne Gesundheitsprüfung z.B. mit einer ambulanten Heilfürsorgeergänzung bzw. um stationäre Wahlleistungen erweitert werden. Alle Details zu den besonderen GdP-Vorteilen erfahrst Du bei unserem Kooperationspartner.
Was muss ich bei der Krankenversicherung meiner Angehörigen beachten?
Für Kinder besteht grundsätzlich ein Beihilfeanspruch, wenn auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Diese bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Kinder benötigen eine bedarfsgerechte Ergänzung des bestehenden Beihilfeanspruches. Durch eine private Krankheitskosten-Vollversicherung für Beihilfeberechtigte nutzt Du den bestehenden Beihilfeanspruch optimal und sicherst damit für Dein Kind den Zugang zur bestmöglichen Versorgung.
Beim Ehegatten kannst Du den Beihilfeanspruch nutzen, solange das Einkommen des Ehegatten die aktuelle Grenze (18.000 EUR im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung) unterschreitet. Dann ist nur noch zu beachten, ob das Einkommen durch eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung erzielt wurde. Anders als der Selbstständige mit einem Einkommen unter der jeweiligen Grenze kann der angestellte Ehegatte nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Dies wird durch die bestehende Krankenversicherungspflicht verhindert.